Die Tabelle zu den Beträgen der Unterhaltszahlungen des OLG Rostock orientieren sich an denen der Düsseldorfer Tabelle.

Die Beträge sind in 2018 neu. Der Mindestunterhalt ist angehoben.

Auch die Einkommensgrenzen sind erhöht; z.B. von 1.500 € auf 1.900 €.
Der Selbstbehalt ist heraufgesetzt von 1.180 € auf 1.300 €

Bei Unsicherheit, ob die zu zahlenden Beträge automatisch geändert werden, fragen  Sie gern einen Anwalt.