Urlaub im Krankheitsfalls- Änderung Rechtsprechung in 2009 und 2011

Urlaub im Krankheitsfalls- Änderung Rechtsprechung in 2009 und 2011

Wer über Monate oder Jahre krank ist, verliert nicht gleich seine Urlaubsansprüche. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2012 entschieden, dass bis 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres noch der Urlaubsanspruch im Krankheitsfall geltend gemacht werden kann. Das heißt ganz konkret, dass Ihr Urlaubsanspruch, wenn Sie länger krank waren, auch ohne entsprechende tarifvertragliche Grundlage erst am 31. März des übernächsten Kalenderjahres verfällt (BAG, Az.: 9 AZR 353/10). Dieser Zeitraum wird auch Übertragungszeitraum genannt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2009 seine „alte“ Rechtsprechung aufgegeben und geurteilt, dass auch im Fall einer lang andauernden Krankheit ein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub besteht. Im Plädoyer heißt es, dass europarechtlich ein Anspruch auf einen vierwöchigen Mindesturlaub bestehe. Der aber würde nicht umgesetzt, wenn langfristig erkrankte Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch nach nationalen Vorschriften verlieren würden (Az.: C-350/06).

Mit einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2011 hat der EuGH allerdings zugelassen, dass die EU-Staaten die Übertragung von Urlaubsansprüchen zeitlich begrenzen dürfen. Eine solche Frist müsse jedoch die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpft, deutlich überschreiten, so die Luxemburger Richter (Az.: C-214/10). Daran anknüpfend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Übertragungszeitraum für deutsche Arbeitnehmer auf 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres festgelegt.

Recht auf Urlaub beim Hamburger Modell der Wiedereingliederung?

Beim „Hamburger Modell“ handelt es sich um eine stufenweise Wiedereingliederung. Diese ist in § 74 SGB V und § 28 SGB IX geregelt. Das „Hamburger Modell“ ist eine Maßnahme, die nach langem Arbeitsausfall und anschließender Reha oder Krankenhausbehandlung für die Zeit nach der Entlassung empfohlen und geplant wird. Ein Vermerk darüber findet sich meist in Ihrem Entlassungsbericht. Sie sollen behutsam und in Stufen wieder ins Arbeitsleben zurückfinden. Dieses Wiedereingliederungsprogramm wird in Deutschland Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) angeboten. Für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV), darunter fallen auch Beamte, gibt es ein ähnliches Prozedere.

Auch bei der Wiedereingliederung nach einer Krankheit müssen Sie nicht auf Urlaub verzichten. Sie haben Urlaubsansprüche aus dem vergangenen Kalenderjahr, die sie bis zum 31.3. des nächsten Jahres wahren können. Nach diesem Zeitpunkt verfallen Resturlaubszeiten.

Wenn Sie nach langer Krankheit aus dem Arbeitsprozess ausscheiden

Wer sehr lange erkrankt war, kehrt vielleicht am Ende gar nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurück – das Arbeitsverhältnis wird durch einen Aufhebungsvertrag beendet oder Ihnen wird krankheitsbedingt gekündigt. Wenn Sie auf diese Weise aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf sogenannte Urlaubsabgeltung. Das heißt, Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber Geld für den nicht genommenen Urlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs.4 BUrlG) haben Sie diesen Anspruch immer dann, wenn noch offene Urlaubstage wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden können.

Die Urlaubsgewährung geht also der Urlaubsabgeltung vor. Bei der Berechnung des Abgeltungsbetrages sind alle noch nicht verfallenen Urlaubstage zu berücksichtigen. Auch hier gilt die vom BAG entwickelte 15-Monate-Regel. Steht Ihnen noch ein Abgeltungsanspruch zu, achten Sie unbedingt auf eventuelle Ausschlussfristen in Ihrem Arbeits- oder einem anwendbaren Tarifvertrag! Denn dann müssen Sie Ihre Ansprüche je nach Formulierung meist in zwei, drei oder sechs Monaten geltend machen.

Winterreifenpflicht in Deutschland

Winterreifenpflicht in Deutschland

Eine Pflicht für alle Kfz-Führer?

Wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

Es gibt hierzulande lediglich eine situative Winterreifenpflicht, d. h. Sie dürfen bei “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” (§ 2 Absatz 3a StVO) nur Kraftfahrzeuge führen, die auch mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sind. Der Merkspruch “von Ostern bis Oktober” kann daher nur als Orientierung und allgemeine Empfehlung dienen.

Woran erkennen Sie Winterreifen?

Wintertaugliche Reifen, die nach dem 31.12.2017 hergestellt wurden, müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein. Die M+S-Kennzeichnung genügt nicht mehr.

Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024.

Gilt die Winterreifenpflicht auch beim Motorrad?

Krafträder sind nicht von der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland erfasst.

Die Winterreifenpflicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung)

Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). Dabei war es bis Ende 2017 noch ausreichend, dass Winterreifen mit M+S gekennzeichnet waren.

Seit Januar 2018 gilt: Neu hergestellte Winterreifen erfüllen nur noch die Winterreifenpflicht, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag. Das soll die Verbraucher entlasten, die so nicht sofort Geld in neue Winterreifen stecken müssen.

Mit Bezug auf die Winterreifenpflicht gab es zum Thema Mindestprofiltiefe lange Zeit viele Diskussionen. Fordert der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Reifenprofiltiefe von 1,6 Millimetern, so geben sich Automobilclubs wie der ADAC erst ab einer Tiefe von vier Millimetern zufrieden. Das Hauptargument dabei: Unter dieser Profiltiefe lassen die Wintereigenschaften der Bereifung stark nach. Der Gesetzgeber hat sich aber gegen eine Verschärfung der Gesetze entschieden, auch da die meisten Verkehrsteilnehmer selbst verantwortungsvoll mit abnehmender Profiltiefe umgehen.

Für wen und ab wann sind Winterreifen Pflicht

Die Frage, ab wann die Winterreifenpflicht gilt, wurde mit den oben genannten Fakten im Grunde schon beantwortet. Zwar hält sich im Volksmund die O-bis-O-Regel fest (also von Oktober bis Ostern); es gibt jedoch für die Winterreifenpflicht keinen offiziellen Zeitraum, der vom Gesetzgeber genannt wird. Denn diese ist von den Witterungsbedingungen abhängig, nicht von der Jahreszeit.

Beeinflusst wird die Winterreifenpflicht durch die StVO. Darin sind die genauen Wetterbedingungen gelistet, die Winterreifen erfordern.

Auch sollten zum Thema Winterreifen die folgenden Aspekte jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein:

  • Kommt es zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, weil bei winterlicher Witterung die falsche Bereifung genutzt wird, wird der Fahrer zur Rechenschaft gezogen – nicht der Halter.
  • Es muss zwischen Winterreifen mit der Bezeichnung M+S und diesen mit einem Alpine-Symbol unterschieden werden. Nur im Fall letzterer Markierung haben die jeweiligen Reifen spezielle Wintertests absolviert.
  • Die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung ist begrenzt. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen nicht länger als 6 Jahre zu verwenden. Durch die Materialermüdung büßen diese zu viele ihrer Stärken ein.

Tipp: Es kann sich lohnen, schon im Sommer neue Winterreifen zu kaufen. Denn zu dieser Zeit des Jahres sind die Reifen meist etwas günstiger als im Herbst.

Sind Sommerreifen grundsätzlich verboten?

Schnell entsteht der Eindruck, dass Sommerreifen im Winter grundsätzlich unter Strafe stehen. Hierbei muss jedoch genau differenziert werden. Jeder, der es vermeidet, bei winterlicher Witterung zu fahren, kann auch im tiefen Winter mit Sommerreifen unterwegs sein, ohne Bußgelder und Punkte befürchten zu müssen.

Gerade in Regionen, in denen das Winterwetter oft lau ausfällt, profitieren Autofahrer von dieser Regelung. Lassen Sie Ihr Auto im Winter dauerhaft stehen, oder besitzen beispielsweise einen Oldtimer, können Sie unter Umständen komplett auf Winterbereifung verzichten. Kommt es in einem lauen Winter dann doch zum plötzlichen Schneesturm, kann notfalls auch immer auch temporär auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen werden.


Grunow Rechtsanwälte
In den Dreesch- Arkaden, Friedrich- Engels Strasse 2 a
19061 Schwerin

Tel: 0385- 44 000 267


Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/
Quelle: Von Sandra, letzte Aktualisierung am: 21. November 2019

Diese Regeln gelten für E-Scooter

Diese Regeln gelten für E-Scooter

Wo dürfen die Elektroroller fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen wenn man sich nicht an die Regeln hält?

  • Seit Juni sind E-Scooter mit Straßenzulassung/Betriebserlaubnis erlaubt
  • Elektroroller unterliegen einer Versicherungspflicht
  • Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern. 

Braucht man für E-Scooter einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter?

Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.

Ist ein Helm vorgeschrieben?

Eine Helmpflicht besteht für Elektro-Tretroller nicht – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.

Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze bei Elektro-Tretrollern?

Ja, für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Wie viele Personen dürfen auf einem Elektro-Scooter fahren?

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.

Braucht man eine Versicherung für seinen Elektroroller?

Ja, eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen. 

Etwa bei der ADAC Moped-Versicherung* kostet die Haftpflichtversicherung für E-Scooter ab 32,90 Euro jährlich (Beitrag für ADAC Mitglieder).

Wer zahlt bei Unfällen?

Wenn der E-Scooter – wie vorgeschrieben – mit Versicherungskennzeichen ausgestattet ist, kommt die jeweilige Haftpflicht-Versicherung für Schäden Dritter auf. Für eigene Schäden muss der Fahrer selbst geradestehen.

Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?

E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

Die D&O Versicherung für Unternehmensleiter (Geschäftsführer / Manager etc.)

Die D&O Versicherung für Unternehmensleiter (Geschäftsführer / Manager etc.)

Das Arbeitsumfeld von Unternehmensleitern wird immer schwieriger und die Haftung der Entscheider nimmt immer stärker zu. Mit einer D&O Versicherung sind Geschäftsführer / Manager etc. im Ernstfall geschützt.

Warum eine D&O Versicherung?

Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder Geschäftsführer (Organ) unterliegen der verschärften Organhaftung. Danach haften sie unter Umständen für Vermögensschäden persönlich mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber ihrem Unternehmen.

Wird ein Organ von seinem Unternehmen auf Schadenersatz in Anspruch genommen, gilt hinsichtlich des Verschuldens eine Beweislastumkehr, d. h. das Organ muss beweisen, nicht schuldhaft gehandelt zu haben.

Was ist versichert?

Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen wegen eines Vermögens­schadens, der auf eine schuldhafte Pflichtverletzung in Ausübung der Organtätigkeit zurückzuführen ist.

Wer ist versichert?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter schützt Organe von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG oder AG) sowohl vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter als auch des Unternehmens.

Versicherte Personen sind alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen:

  • Geschäftsführer
  • leitende Angestellte
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Verwaltungsräte
  • Beiräte
  • vergleichbare Organe nach ausländischen Rechtsordnungen

Was ist versichert?

  • die Prüfung der Haftpflichtfrage
  • die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche inklusive der Übernahme von Rechtsanwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts- sowie Reisekosten
  • die Feststellung und damit die Zahlung von begründeten Schadenersatzansprüchen
Tod & dann? – Luxusgrab oder grüne Wiese

Tod & dann? – Luxusgrab oder grüne Wiese

Vorsorge auch für Kosten der Bestattung?

Versicherung und Sparbuch?

Wer kümmert sich, wenn eine  Regelung fehlt?

In MV, wie auch in anderen Bundesländern in Deutschland, regelt  das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz – BestattG M-V) wer sich um die Bestattung kümmern muss, wenn eine  Regelung des Toten fehlt.

Dabei ist über den Tod hinaus die Würde des Menschen unantastbar.
Das Grundgesetz Artikel 1 findet in § 2 des Bestattungsgesetzes MV seinen Fortgang.

Wer mit Leichen oder Leichenteilen umgeht, hat dabei die gebotene Ehrfurcht vor dem toten Menschen zu wahren.

Der Staat nimmt die volljährigen Angehörigen des Toten in folgender Reihenfolge in Anspruch:

  1. Ehegatte,
  2. Kinder,
  3. Eltern
  4. Geschwister,
  5. Großeltern
  6. Enkelkinder,
  7. Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Dabei ist wichtig, dass die Reihenfolge einzuhalten ist. Also wenn es Kinder gibt, darf  der Lebensgefährte einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft nicht in Anspruch genommen werden.

Sind Bestattungspflichtige im Sinne des Absatzes 2 gar nicht vorhanden, nicht zu ermitteln oder nicht auffindbar oder kommen sie ihrer Pflicht nicht nach und veranlasst kein anderer die Bestattung, hat die für den Sterbeort zuständige örtliche Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen. Eine Pflicht zur Erstattung der Kosten bleibt unberührt.

Wenn die Behörde zur Erstattung der entstanden Kosten nicht den tatsächlich vorrangig Verpflichteten heranzieht, ist diese Entscheidung ermessensfehlerhaft.

Das bedeutet im Ergebnis: auch wenn zur Mutter oder dem Vater kein Kontakt bestanden hat, ist man in der (auch finanziellen) Pflicht für die Bestattung zu sorgen.

Mit diesem Wissen sollten Sie also nicht mit einer Reaktion auf die Nachricht des Todes zögern, denn leicht entstehen Kosten, die in Höhe  und Umfang nicht oder nur zum Teil von demjenigen zu tragen sind, der  in Anspruch genommen wird.

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie zu Ihrem konkreten Fall gern einen Anwalt.

Achtung 2018 neue Zahlen zum Unterhalt

Achtung 2018 neue Zahlen zum Unterhalt

Die Tabelle zu den Beträgen der Unterhaltszahlungen des OLG Rostock orientieren sich an denen der Düsseldorfer Tabelle.

Die Beträge sind in 2018 neu. Der Mindestunterhalt ist angehoben.

Auch die Einkommensgrenzen sind erhöht; z.B. von 1.500 € auf 1.900 €.
Der Selbstbehalt ist heraufgesetzt von 1.180 € auf 1.300 €

Bei Unsicherheit, ob die zu zahlenden Beträge automatisch geändert werden, fragen  Sie gern einen Anwalt.