Das Arbeitsumfeld von Unternehmensleitern wird immer schwieriger und die Haftung der Entscheider nimmt immer stärker zu. Mit einer D&O Versicherung sind Geschäftsführer / Manager etc. im Ernstfall geschützt.

Warum eine D&O Versicherung?

Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder Geschäftsführer (Organ) unterliegen der verschärften Organhaftung. Danach haften sie unter Umständen für Vermögensschäden persönlich mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber ihrem Unternehmen.

Wird ein Organ von seinem Unternehmen auf Schadenersatz in Anspruch genommen, gilt hinsichtlich des Verschuldens eine Beweislastumkehr, d. h. das Organ muss beweisen, nicht schuldhaft gehandelt zu haben.

Was ist versichert?

Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen wegen eines Vermögens­schadens, der auf eine schuldhafte Pflichtverletzung in Ausübung der Organtätigkeit zurückzuführen ist.

Wer ist versichert?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter schützt Organe von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG oder AG) sowohl vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter als auch des Unternehmens.

Versicherte Personen sind alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen:

  • Geschäftsführer
  • leitende Angestellte
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Verwaltungsräte
  • Beiräte
  • vergleichbare Organe nach ausländischen Rechtsordnungen

Was ist versichert?

  • die Prüfung der Haftpflichtfrage
  • die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche inklusive der Übernahme von Rechtsanwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts- sowie Reisekosten
  • die Feststellung und damit die Zahlung von begründeten Schadenersatzansprüchen